1. Allgemeines

Für den Geschäftsverkehr zwischen sportequipment (nachfolgend Lieferant) genannt und ihrem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt) gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Lieferant behält sich vor, diese Bedingungen jederzeit geänderten Verhältnissen anzupassen. Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Lieferant ausdrücklich anerkannt werden.

 

2. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager oder ab dem Lager unserer jeweiligen Produzenten auf Gefahr des Kunden. Verpackungs- und Frachtkosten gehen zu Lasten des Kunden. Teillieferungen sind erlaubt.

 

3. Mängelrügen

Reklamationen sind innert 3 Tagen nach Erhalt der Ware anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als angenommen. Lieferungen mit erkennbaren Transportschäden sind unter Vorbehalt anzunehmen und allfällige Schäden dem Transportunternehmen innert 5 Tagen schriftlich und mit Fotos dokumentiert zu melden.

  

4. Preise

Die Preise werden gemäss der jeweils gültigen Preisliste verrechnet. Preisänderungen und Irrtümer bleiben jederzeit vorbehalten.

  

5. Zahlungskonditionen

Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich als Barpreise. Allfällige Lieferungen gegen Rechnung erfolgt maximal bis zum Höchstbetrag der durch den Lieferanten individuell festgelegten und periodisch angepassten Kreditlimite. Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart in Schweizer Franken innert 20 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar. Massgebend ist das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto vom Lieferanten. Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 20 Tagen ist der Käufer im Verzug, und es werden ihm sämtliche Folgekosten sowie ein Verzugszins von 5% pro Monat ab dem 21. Tag nach Fakturadatum berechnet. Bei Überschreitung der Kreditlimite oder bei Zahlungsverzug ist der Lieferant berechtigt, für weitere Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen, per Nachnahme zu liefern, noch nicht ausgeführte Lieferungen zurückzuhalten und ausgeführte Bestellungen zurückzufordern. Dem Kunden steht kein Zurückhaltungsrecht auf Grund irgendwelcher Forderungen zu.

  

6. Beanstandungen

Gerechtfertigte Beanstandungen werden im Rahmen unserer Möglichkeiten kulant abgewickelt. Schäden die auf unsachgemässe Behandlung zurückzuführen sind, werden als Beanstandung nicht akzeptiert. Als Garantienachweis gilt die Rechnungskopie. Rücksendungen sind dem Lieferanten vorher schriftlich anzuzeigen. Der Lieferant legt fest an welche Schweizer Adresse diese zu erfolgen haben. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde. Die Haftung für Folgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  

7. Technische Angaben

Alle technischen Spezifikationen, Daten und Abmessungen der Produkte basieren auf den Angaben der Hersteller und sind nur in deren Rahmen verbindlich. Verfügbarkeits- und Spezifikationsänderungen bleiben jederzeit ohne vorherige Ankündigung vorbehalten.

 

 8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Der Lieferant ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register am jeweiligen Wohnsitz des Kunden gemäss Art. 715 ZGB eintragen zu lassen. Der Kunde gibt stillschweigend sein Einverständnis im Sinne Art. 4 der Verordnung des Bundesgerichts betreffend der Eintragung des Eigentumsvorbehaltes, so dass der Lieferant den Vorbehalt ohne Mitwirkung des Kunden eintragen lassen kann. Sollte die Mitwirkung trotzdem nötig sein, so ist der Käufer verpflichtet bei der Eintragung mitzuwirken.

  

9. Annullierung

Die Annullierung von Bestellungen ist nur mit Zustimmung vom Lieferanten möglich. Angefangene Arbeiten sowie entstandene Kosten für erledigte Arbeiten von Dritten sind vollumfänglich vom Kunden zu übernehmen.

 

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Lieferanten und dem Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

  

Gerichtsstand ist Reitnau / AG

Reitnau, Januar 2018